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Das Schiedsamt ist eine Einrichtung, um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bei Strafsachen durchzuführen. Das Amt wird von Schiedsfrauen oder Schiedsmännern ausgeübt, die sich um eine außergerichtliche Einigung der beteiligten Bürger bemühen. Zuständig ist das Schiedsamt im Bereich des bürgerlichen Rechts bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei Verletzungen der persönlichen Ehre sowie im Bereich des Strafrechts bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann kann nur auf Antrag eines Beteiligten tätig werden. In Schleswig-Holstein sind bestimmte zivilrechtliche Verfahren nur zulässig, wenn zuvor vor einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich zu lösen. Ein vor dem Schiedsamt geschlossener Vergleich ist ein rechtlicher Titel, aus dem heraus gegebenenfalls auch eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie zur unparteiischen Tätigkeit verpflichtet.
Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren belaufen sich auf 50,00 € - 75,00 €. Hinzu kommen 20,00 € bei einem abgeschlossenen Vergleich sowie Kosten für mögliche Auslagen wie Schreiben und Porto. Das bedeutet, dass hier nur ein Bruchteil der Kosten entsteht, der bei einer Gerichtsverhandlung anfallen würde.
Weiterführende Informationen über das Schiedsamt siehe Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Schiedsfrau Dörte Warnecke / Stellvertreterin Irmhild Biegus
Ellerbeker Straße 20
25474 BönningstedtTelefon: 040/ 556 67 54
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