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Informationen zur Grundsteuerreform


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Warum die Grundsteuer reformiert wird

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

Die Finanzämter ermitteln den Grundsteuerwert Ihrer immobilie. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhalten Sie mit dem so genannten Grundsteuer-Messbescheid von Ihrem Finanzamt.

Die Versendung der „neuen“ Grundsteuerbescheide steht nun bevor. Auch nach Veröffentlichung des Transparenzregisters tauchen nach wie vor viele Fragen auf.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Kommunalen Landesverbände haben daher einen Informationsflyer erstellt, der dieser Seite als Dateianhang beigefügt ist.

Umfassende Informationen finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerre-form/grundsteuerreform_node.html und auf der Webseite der Stadt Quickborn unter: https://www.quickborn.de/Grundsteuerreform.html.



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